Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen

An alle Fossilieninteressierten!

gewöhnlich halte ich nicht allzu viel von Aufrufen oder Petitionen – in diesem Fall ist es anders und ich möchte auch kurz erläutern warum, bevor ich diese sehr ans Herz legen möchte. Seit Jahrzehnten besteht in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz zur Bodendenkmalpflege, dass archäologische und paläontologische Funde in einen Topf wirft und insgesamt deutlich verbesserungswürdig ist, denn manches von dem was selbstverständlich sein sollte, ist nach Auslegung des Gesetzes illegal. Die Probennahme für unser ehemaliges, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördertes Projekt im Raum Ahaus in NRW war genehmigungspflichtig, obwohl es sich damals um einen aktiven Abbau handelte. Betonen möchte ich, dass wir diese Genehmigung damals von der zuständigen Stelle mündlich erhalten haben, mit den Kollegen über Jahre hinweg zusammenarbeiten und es nur positive Erfahrungen gab. Dennoch befinden sich die offiziellen Stellen in einem Dilemma, denn selbst die Entnahme von Gesteinsproben ist genehmigungspflichtig. Wenn in einer solchen Gesteinsproben für die Mikropaläontologie, die wir in unserem Projekt horizontiert entnommen haben (hochauflösend, also nach besten wissenschaftlichen Standards), ein unbekanntes Fossil entdeckt würde wird die Sache rechtlich heikel. Dabei sind diese Proben wichtig, möglicherweise nie wieder zu beschaffen, und wären ohne uns auch nicht geborgen worden. Die Gesetzesauslegung ist jedoch unnachsichtig, denn sobald darin eine neue Art entdeckt wird würde dieses Fossil automatisch dem Land gehören.  Alle Neuentdeckungen, egal ob klein oder groß, würden nach neuester Rechtsprechung (Stichwort “Schatzregal”, nicht nach damaliger) nicht bei uns aufbewahrt werden dürfen. Und all das obwohl wir eines der besten Präparationslabore im akademischen Bereich in Deutschland haben und eine optimale kuratorische Betreung gewährleisten können, aber eben nicht in NRW beheimatet sind. Dieses sind die Aspekte welche die Geowissenschaftliche Sammlung der Universität Bremen direkt betreffen, aber wie man auf der ausführlichen Homepage zum Thema lesen kann, sind es auch weitere Interessen. Ergänzen möchte ich die durch die universitäre Ausbildung auftretenden Interessen der Hochschulbildung. Über viele Jahre hinweg haben Professoren aus anderen Bundesländern Generationen von Studierenden in NRW in die Geländearbeit eingeführt, u.a. mit stratigraphischen Kursen. In solchen Kursen wird gelehrt wie man Profile aufnimmt und dazu horizontiert Proben und Fossilien sammelt. Diese Tätigkeiten sind seit der Einführung des Denkmalschutzgesetzes genehmigungspflichtig. Aber es gilt auch die Rechte von Amateursammlern und insgesamt der Gesellschaft zu stärken. Wir haben von der Geowissenschaftlichen Sammlung immer betont, wie wichtig es ist junge Menschen an die Paläontologie heranzuführen und es muss möglich sein legal horizontiert zu sammeln, um einerseits von Seiten der öffentlichen Hand Menschen dazu anzuleiten im Sinne von Citizen Science tätig zu sein und andererseits den akademischen Nachwuchs in der Paläontologie zu fördern.

Eine noch aktiv – wenn auch nur gelegentlich – im Abbau befindliche Tongrube in Nordrhein-Westfalen. Soch ein Anblick ist inzwischen eine Seltenheit und für die Forschung ein Glücksfall. Meist ist das Zeitfenster, dass zum Bergen von Fossiien bleibt, nur sehr kurz – daher sollte gerettet werden was zu retten ist.

Es sind also viele Aspekte über die man im Hinblick auf eine optimierte Regelung der Gesetzeslage diskutieren könnte und dieser Aufruf zum Mitzeichnen ist daher absolut wert beachtet zu werden. Viele Amateur- und Profipaläontologen haben sich dazu auch schon entschlossen. Initiator ist Sönke Simonsen, mit seinem “Steinkern-Heft” und der Internet-Community Steinkern.de ein Begriff. Als Amateurpaläontologe arbeitet er mit der Bodendenkmalpflege des LWL-Museums Münster gut zusammen, z. B. als er 2007 einen Plesiosaurier in Westfalen fand, der nach umgehender Fundmeldung von Mitarbeitern des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe ausgegraben und später am LWL-Naturkundemuseum in Münster präpariert wurde.

Bis zum 15. September kann noch gezeichnet werden! Machen Sie mit!

https://www.steinkern.de/vermischtes/sonstige-berichte/1350-denkmalschutzgesetzgebung-nrw.html

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